Für Supervisionen, welche für die HFP verlangt werden, muss die Liste der von der OdA KT zugelassenen Supervisor*innen berücksichtigt werden.
Die Rubrik «Supervision für Studierende» bietet den Ausbildungsinstituten eine Auswahl an qualifizierten Supervisor*innen für die Supervision ihrer Studierenden an. Jedes Ausbildungsinstitut kann eigenständig bestimmen, welche der auf der Liste aufgeführten Supervisor*innen an der jeweiligen Schule Supervisionen abnehmen dürfen.
Die Rubrik «Supervision für Praktizierende» bietet allen Craniosacral Therapeut*innen eine Auswahl an qualifizierten Supervisor*innen für eine fachliche Supervision an.
Die Rubrik «Supervision laut Verband BSO» enthält alle Supervisor*innen, welche Mitglied von Cranio Suisse® sind und die Bedingungen des Verbands BSO (Berufsverband für Supervision, Organisationsberatung und Coaching) erfüllen.
Die weiteren Anforderungen für die Aufnahme auf die Supervisor*innenliste Cranio Suisse® sind im Supervisionsreglement enthalten.
Anträge für eine Aufnahme auf die Liste Supervisor*innen Cranio Suisse® sind an die Geschäftsstelle zu richten. Die Erfüllung der Anforderungen ist mit Kopien der entsprechenden Kursbestätigungen zu belegen. Die Aufnahmegebühr beträgt CHF 100.-.