Cranio Suisse - Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Informationen zur Supervisor*innenliste Cranio Suisse®

Wichtiger Hinweis:

Wichtiger Hinweis:

Für Supervisionen, welche für die HFP verlangt werden, muss die Liste der von der OdA KT zugelassenen Supervisor*innen berücksichtigt werden.

Die Cranio Suisse® Liste von Supervisor*innen enthält drei Rubriken:

Die Cranio Suisse® Liste von Supervisor*innen enthält drei Rubriken:

Die Rubrik «Supervision für Studierende» bietet den Ausbildungsinstituten eine Auswahl an qualifizierten Supervisor*innen für die Supervision ihrer Studierenden an. Jedes Ausbildungsinstitut kann eigenständig bestimmen, welche der auf der Liste aufgeführten Supervisor*innen an der jeweiligen Schule Supervisionen abnehmen dürfen.

Die Rubrik «Supervision für Praktizierende» bietet allen Craniosacral Therapeut*innen eine Auswahl an qualifizierten Supervisor*innen für eine fachliche Supervision an.

Die Rubrik «Supervision laut Verband BSO» enthält alle Supervisor*innen, welche Mitglied von Cranio Suisse® sind und die Bedingungen des Verbands BSO (Berufsverband für Supervision, Organisationsberatung und Coaching) erfüllen.

Anforderungen für die Aufnahme

Anforderungen für die Aufnahme

  • Alle von uns anerkannten Supervisor*innen sind selbst Craniosacral Therapeut*innen.
  • Alle Supervisor*innen für Praktizierende sind Cranio Suisse® Mitglied und haben mehr Supervisionsausbildung nachgewiesen als für die Begleitung während der Craniosacral Therapie Ausbildung erforderlich ist.

Die weiteren Anforderungen für die Aufnahme auf die Supervisor*innenliste Cranio Suisse® sind im Supervisionsreglement enthalten.

Anträge für eine Aufnahme

Anträge für eine Aufnahme

Anträge für eine Aufnahme auf die Liste Supervisor*innen Cranio Suisse® sind an die Geschäftsstelle zu richten. Die Erfüllung der Anforderungen ist mit Kopien der entsprechenden Kursbestätigungen zu belegen. Die Aufnahmegebühr beträgt CHF 100.-.