Nur Ärztinnen und Ärzte können Anthroposophie, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und TCM über die Grundversicherung abrechnen. Für Therapeut*innen aus den Bereichen Alternativmedizin und KomplementärTherapie besteht diese Möglichkeit heute und in absehbarer Zukunft nicht. Eine Abrechnung über die Grundversicherung wird weder von Cranio Suisse® noch von anderen Verbänden der KomplementärTherapie angestrebt.